Wie Sie den besten Preis für Ihre Küche bekommen

Preisfindung für Ihre gebrauchte Küche

Bald kann es losgehen! Nach einer langen Suche haben Sie endlich Ihre neue Traumwohnung gefunden. Mit dem Umzug soll gleich noch eine neue Küche her. Doch was soll jetzt mit der alten Küche passieren? Könnten Sie diese noch verkaufen und was können Sie für diese noch verlangen? Wir verraten Ihnen nachfolgend unsere besten Tipps für den Küchenverkauf und was Sie unbedingt beachten sollten.

Warum Sie den Wert Ihrer Küche kennen sollten

Bei Einzug haben Sie sich eine neue Küche in die Wohnung gestellt und diese ist jetzt bei Auszug immer noch gut in Schuss. Am liebsten soll Ihre alte Küche an Ort und Stelle verbleiben und der neue Mieter die Küche übernehmen. Jetzt heißt es für alle Beteiligten einen fairen Preis finden und den Zeitwert Ihrer Küche ermitteln.

Wie Sie den Zeitwert Ihrer Küche einfach und schnell ermitteln

Die Zeitwert-Berechnung ist eine optimale Lösung, um den Wert Ihrer Küche zu ermitteln. Dabei werden drei Faktoren zur Grundlage herangezogen:

  • Alter
  • Zustand
  • Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert meint die Kosten, welche Sie heute für Ihre Küche bezahlen würden. Um das herauszufinden schauen Sie beim Hersteller direkt nach, recherchieren kurz im Internet oder wenden sich an ein fachkundiges Küchenstudio.

Alle relevanten Kriterien sind damit berücksichtigt, um die Frage zu beantworten: „Wie viel ist meine Küche noch nach 3, 5 oder gar 10 Jahren wert?“

Die professionelle Formel zur Berechnung des Zeitwerts Ihrer Küche

Der Berechnung des Zeitwerts Ihrer Küche liegt eine simple Formel zugrunde:

Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag – Abschlag

Gewusst wie: Ein praktisches Beispiel zur Berechnung des Zeitwerts

Sie haben bei Ihrem Einzug eine voll ausgestattet Küche zu einem guten Preis ergattert. Heute liegt der Wiederbeschaffungswert bei rund 7.000 Euro. Die hochwertige Küche hat eine Lebensdauer von rund 20 Jahren. Ihre Küche ist jetzt 5 Jahre alt. 24 Prozent verliert eine Küche im ersten Jahr. Danach pro Jahr 4 Prozent.

Fassen wir die Daten zur Berechnung zusammen:

  • Wiederbeschaffungswert: 7.000 Euro
  • Wertminderung im 1. Jahr: 24 Prozent. 24 Prozent von 7.000 Euro ergibt 1.680 Euro (7.000 x (24/100))
  • Wertminderung in den Folgejahren: 4 Prozent. 4 Prozent von 7.000 Euro sind 280 Euro (7000 x (4/100)). 280 Euro multipliziert mit 4 (5 Jahre alt abzüglich des ersten Jahres) = 1.120 Euro

Auf Basis der Daten würde die Berechnung nun wie folgt lauten:

Zeitwert = (7000-1.680-1.120) x 15/19 = 3.315,79 Euro

Das Ergebnis stellt nun den tatsächlichen Wert Ihrer Küche zum heutigen Zeitpunkt fest.

Beachten Sie beim Verkauf Ihrer Küche die 50 % Regel

Den Zeitwert haben Sie professionell ermittelt. Der Preis kann jedoch angepasst werden. Zu- oder Abschläge sind das Stichwort.

  • Zuschläge: Einen Zuschlag können Sie verlangen, wenn Sie Ihre Küche mit einer Sonderausstattung erweitert haben. Zusätzliche Geräte, wie eine Mikrowelle, ein kleiner Backofen oder Raffinessen können den Wert steigern.
  • Abschläge: Auch die Minderung des Preises ist möglich. Das kann der Fall sein, wenn Teile der Küche beschädigt sind, nicht funktionieren oder gar fehlen. Der Käufer muss aus eigener Tasche diese reparieren oder ersetzen. Es ist nur fair den Preis daher nach unten anzupassen.

Doch Obacht: Der Preis sollte nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegen. Sie dürfen mit dem Zeitwert von 3.315,79 Euro maximal 4.940,53 Euro veranschlagen.

Gut zu wissen: Das Gesetz auf Ihrer Seite

Ablösevereinbarungen fallen laut Gesetz unter das Recht einen Kaufvertrag als Privatperson zu schließen. Daher ist es vollkommen legal Ihre Küche an Ihren Nachmieter zu verkaufen. Lediglich Preis und Gegenleistung sollten fair sein. Berechnen Sie den Zeitwert, bewerten Sie einen eventuellen Zu- oder Abschlag und halten Sie sich an die 50 % Regel, dann ist jeder zufrieden und hat das beste Angebot für sich herausgeholt.