Zeitwert Küche: So viel ist Ihre gebrauchte Küche Wert

Wenn man eine gebrauchte Küche verkaufen möchte, stellt sich schnell die Frage: Wie viel ist sie eigentlich noch wert? Der sogenannte Zeitwert hilft Mietern dabei, den aktuellen Wert einer Küche realistisch einzuschätzen. Er berücksichtigt Faktoren wie Alter, Zustand, Anschaffungspreis und Ausstattung – und ermöglicht so eine faire Preisfindung für beide Seiten. In diesem Beitrag zeigen wir, wie man den Wertverlust einer gebrauchten Küche berechnet und worauf man dabei achten sollte.

Wie Sie den Zeitwert Ihrer Küche berechnen

Die Zeitwertberechnung ist eine optimale Lösung, um den Restwert Ihrer Küche zu ermitteln. Dabei werden vier Faktoren zur Grundlage herangezogen:

  • Durchschnittliche Lebensdauer: Diese beträgt bei Küchen üblicherweise 20 Jahre.
  • Restlebensdauer: Ergibt sich aus der Lebensdauer abzüglich des Alters der Küche.
  • Wiederbeschaffungswert: Kosten, die heute für eine vergleichbare neue Küche anfallen würden.*
  • Zu- und Abschläge: Wertsteigerungen bzw. -minderungen durch Sonderausstattungen oder Beschädigungen.

Um den Wiederbeschaffungswert herauszufinden, schauen Sie beim Hersteller direkt nach, recherchieren im Internet oder wenden sich an ein fachkundiges Küchenstudio.

Die Berechnungsformel des Zeitwerts Ihrer Küche

Zeitwert Küche = (Wiederbeschaffungswert – Wertminderung im 1. Jahr – Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer – 1) + Zuschlag – Abschlag

Gewusst wie: Ein praktisches Rechenbeispiel für den Zeitwert Ihrer Küche

Sie haben bei Ihrem Einzug eine voll ausgestattet Einbauküche zu einem guten Preis gekauft. Heute liegt der Wiederbeschaffungswert bei rund 7.000 Euro. Die Küche hat eine Lebensdauer von rund 20 Jahren und ist jetzt 5 Jahre alt. 24 Prozent an Wert verliert eine Küche im ersten Jahr. Danach pro Jahr 4 Prozent.

Fassen wir die Daten zur Berechnung zusammen:

  • Wiederbeschaffungswert: 7.000 Euro
  • Wertminderung im 1. Jahr: 24 Prozent. 24 Prozent von 7.000 Euro ergibt 1.680 Euro (7.000 x (24/100))
  • Wertminderung in den Folgejahren: 4 Prozent. 4 Prozent von 7.000 Euro sind 280 Euro (7000 x (4/100)). 280 Euro multipliziert mit 4 (5 Jahre alt abzüglich des ersten Jahres) = 1.120 Euro

Die Berechnung des Küchenwerts lautet nun wie folgt:

Zeitwert Küche = (7000-1.680-1.120) x 15/19 = 3.315,79 Euro

Das Ergebnis stellt den tatsächlichen Zeitwert Ihrer Küche zum Verkaufszeitpunkt fest.

Tabelle: Wertverlust einer Küche

Alter der Küche (in Jahren) Wertverlust der Küche (in Prozent)
1 24
5 40
10 60
15 80

Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Richtwerte handelt. Der tatsächliche Wert kann je nach Nutzung, Zustand und Qualität der Küche deutlich abweichen.

Beachten Sie beim Verkauf Ihrer Küche die 50 %-Regel

Den Zeitwert Ihrer Küche haben Sie nun ermittelt. Der Preis kann jedoch je nach Zustand der Küche angepasst werden. Zu- oder Abschläge sind das Stichwort.

  • Zuschläge: Einen Zuschlag können Sie verlangen, wenn Sie Ihre Küche mit einer Sonderausstattung erweitert haben. Zusätzliche Möbel und Küchengeräte, wie eine Mikrowelle, ein Backofen, Herd oder andere Besonderheiten können den Wert steigern.
  • Abschläge: Auch eine Preisminderung ist möglich. Das kann der Fall sein, wenn Teile der Küche beschädigt sind, nicht funktionieren oder gar fehlen. Der Käufer muss diese selbständig reparieren oder ersetzen. Es ist nur fair, den Preis daher nach unten anzupassen.

Gebrauchte Küche verkaufen – rechtliche Grundlagen

Abstandszahlung

Gerade in Großstädten nutzen Mieter den angespannten Wohnungsmarkt oft aus, um ihr Mobiliar – insbesondere die Küche – beim Auszug gewinnbringend zu verkaufen. Häufig werden dabei nur die meistbietenden Bewerber für eine Wohnung an den Vermieter weitergeleitet. Solche sogenannten Abstandszahlungen sind laut deutschem Mietrecht jedoch unzulässig.

Ablösezahlung

In vielen Wohnungen müssen Mieter ihre Küche, Geräte und Co. selbst anschaffen. Beim Auszug möchten sie diese oft weiterverkaufen. Küchen- und Möbelablösen sind grundsätzlich möglich, aber freiwillig: Weder Vermieter noch Nachmieter sind zur Abnahme verpflichtet.

  • Verkauf an den Vermieter: Die Küche gilt als wertsteigernde Maßnahme. Der Vermieter kann entscheiden, ob er den Zeitwert der Küche übernimmt oder nicht. Lehnt er ab, muss der Mieter die Küche zum Auszug wieder ausbauen.
  • Verkauf an den Nachmieter: Eine direkte Ablöse durch den Nachmieter ist ebenfalls möglich. Wichtig dabei: Die Ablösesumme sollte sich am Zeitwert Ihrer Küche orientieren, um eine faire und rechtlich sichere Vereinbarung zu treffen.

Fordert ein Vormieter für seine gebrauchte Einbauküche eine Ablösesumme, die den Zeitwert der Küche um mehr als 50 Prozent übersteigt, gilt die Vereinbarung als gesetzlich unzulässig. Stellt der Nachmieter nach dem Küchenkauf fest, dass er einen überhöhten Preis gezahlt hat, kann er die Differenz zum tatsächlichen Zeitwert der Küche vom Vormieter zurückfordern.

Tipps für den erfolgreichen Verkauf einer gebrauchten Küche

Küchenverkauf

Wer seine gebrauchte Einbauküche verkaufen möchte, sollte gut vorbereitet sein – das steigert nicht nur die Chance auf den Küchenverkauf, sondern auch den möglichen Erlös. Diese Tipps helfen dabei:

  • Zustand ehrlich einschätzen: Prüfen Sie alle Elemente – von den Fronten bis zu den Geräten. Kleinere Mängel oder Abnutzungsspuren sollten offen kommuniziert werden.
  • Gute Fotos machen: Hochwertige, gut belichtete Bilder zeigen Ihre Küche von ihrer besten Seite. Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit – ein aufgeräumter Eindruck wirkt deutlich ansprechender.
  • Zeitwert Ihrer Küche korrekt berechnen: Setzen Sie die Ablöse nicht aus dem Bauch heraus fest. Der tatsächliche Zeitwert Ihrer Küche dient als Orientierung für einen fairen und rechtlich unbedenklichen Verkauf, besonders bei Ablösevereinbarungen mit Nachmietern.
  • Flexibel bleiben bei Verhandlungen: Ein zu hoher Preis kann potenzielle Käufer abschrecken. Dann müssen Sie Ihre Einbauten vor Auszug doch entfernen – ein unerwarteter Aufwand und entgangener Erlös. Mit einer realistischen Preisvorstellung und etwas Verhandlungsspielraum erhöhen Sie die Chancen auf einen schnellen Verkauf.
  • Küche in Schuss bringen: Eine saubere Küche und gepflegte Geräte wirken nicht nur wertiger, sondern lässt sich auch besser verkaufen. Oft lohnt sich eine gründliche Reinigung oder das Ausbessern kleinerer Schäden.
  • Unterlagen bereithalten: Bedienungsanleitungen, Garantien oder Rechnungen der Elektrogeräte schaffen Vertrauen und geben Käufern zusätzliche Sicherheit.

Kein Käufer in Sicht? – Verschenken statt entsorgen

Ist die Küche sehr alt, beschädigt oder abgenutzt, lohnt sich der Verkauf meist nicht mehr. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sie kostenlos online zum Selbstabbau anzubieten. Das spart nicht nur Sperrmüllkosten, sondern auch den Aufwand für Demontage und Transport. So findet selbst eine alte Küche oft noch dankbare Abnehmer.

Ihre individuelle Küche!

Das könnte Sie auch interessieren